Alles beginnt mit dem Digital Service Act(DAS), dieses Gesetz hat die EU beschlossen und in Kraft treten lassen, um Konsumenten digital besser zuschützen. Digitale Werbung ist vielen ein Dorn im Auge und wenn es dann auch noch unlauter oder auf einer gewissen Weise durch die Hintertüre passiert, dannist es noch unangenehmer. Kinder sind doch noch eine Stufe leichtgläubiger als die meisten Erwachsenen.
VLOPs sind Very Large Online Platforms und VLOSE sind Very Large Online Search Engines, diesen Firmen wird durch das Gesetz in einer speziellen Form die Möglichkeiten der Manipulation eingeschränkt. Hier geht es darum Konsumenten in eine bestimmte Richtung zulenken. Seit 101 Tagen ist es Anbietern großer Onlineplattformen verboten, menschliche Verhaltens- oder Wahrnehmungsmuster durch Designtricks auszunutzen beispielsweise über die Farbgestaltung von Schaltflächen oder lange Wege mit der Maus zurücklegen zu müssen, um klicken zu können.
Jetzt muss es doch für Riesen wie Facebook, Instagram, Snapchat, Tiktok und X ein Leichtes sein, der Gesetzgebung zu entsprechen. Bis auf Snapchat schreiben wenigstens alle Werbung dazu, wenn es um Werbung geht. "Amazon, Booking, Google Shopping und Youtube nutzen trotz Verbot weiterhin Dark Patterns", schreibt der vzbv in der Untersuchung. Aus unserer Sicht ist es verständlich, sollte ein Kleines oder mittelständiges Unternehmen gegen z.b.: die DSGVO verstoßen, so sind 4% wirklich schmerzhaft. Die gleichzeitige Schaffung einer Obergrenze bei Strafen, führt je nach Umsatz zu einem leichten ignorieren des Gesetzes, weil die Portokassa das ganz leicht abdecken kann.
Ein weiteres Kapitel in dieser Geschichte sind die AGBs, diese umfassen bei diesen Konzernen schnell 50+ Seiten, diese liest man sich nur als Enthusiast durch und dementsprechend sind sie unnötig kompliziert formuliert.
Wir sind gespannt wie es weiter geht und bleiben dran.
Übrigens 101 ist gleichzeitig meine Lieblingsplatte von Depeche Mode!